Montagewände
Von Montagewänden wird bei Trennwänden aus einer Ständerkonstruktion gesprochen, die beidseitig mit Gipskartonplatten, Gipsfaserplatten, OSB-Platten u.ä. beplankt werden.
Der Hohlraum dazwischen kann mit Dämmstoffen gefüllt werden. Hinsichtlich der Schalldämmung ist zu beachten, dass die Anschlüsse an Wand, Decke oder Boden entkoppelt werden müssen, damit keine Schallübertragung stattfinden kann.
Auf diese Weise lassen sich auch Wohnungstrennwände herstellen. Soll die Montagewand in der Küche, im Badezimmer oder anderen Feucht- oder Nassräumen errichtet werden, müssen die Bauplatten feuchtraumtauglich sein.
Eine optimale, vielschichtige Struktur einer Wand erreicht einer Schallschutzwert von bis zu 56 dB.
Die Werte für den Brandschutz können bis zu F120-A liegen.
Montagewände bzw. Montageelemente können auch geformt werden. Hierfür stehen Falt- und Biegesysteme zur Verfügung.
Innovative Decken- und Raumgestaltung
Falttechnik
Durch eine V-Fräsung in einer Gipsplatte lassen sich auf einfache Weise kartonummantelte Kanten herstellen. So entstehen Formteile wie Friese, Lamellen, Baffeln, Deckensprünge, Gesimse für indirekte Beleuchtung usw. Sie können in verleimter oder unverleimter Form produziert werden. Die V-Fräsung kann in beliebigen Winkeln von 30° bis 150° ausgeführt werden.
Bei Knauf-Formen handelt es sich um einzelne Platten mit V-Fräsungen oder zusammengesetzte Formteil-Elemente, wie z.B. Lichtvouten. Diese werden nach Kundenwunsch hergestellt, werkseitig vorproduziert und montagefertig angeliefert.
Biegetechnik
Bogenelemente jeglicher Art werden aus Formplatten hergestellt. Dabei sind Radien ab 70 mm realisierbar. So entstehen S-Bögen, Segmentbögen, Außen- und Innenbögen, Bögen mit Verlängerung wie auch klassische Stützenbekleidung oder Tonnengewölbe.
Gestaltungsvarianten wie wellenförmig gebogene Schalen und Kegelabschnitte erfordern speziell zugeschnittene Plattensegmente mit werkseits gebogenen und mehrschichtig verleimten Elementen. Durch die glatte Oberfläche der Formplatte sind zusätzliche Spachtelarbeiten in der Fläche grundsätzlich nicht erforderlich.