Deckendämmung
Kellerdeckendämmung
Durch eine ungedämmte Kellerdecke kann bis zu 1/10 der der Heizwärme durch den Erdgeschoßboden entweichen, wodurch die Heizkosten unnötig hoch ausfallen und das Raumklima in den darüber liegenden Räumen verschlechtert wird, da die kalte Luft sich am Boden des Erdgeschosses sammelt und für kalte Füße sorgt.
Zur unterseitige Dämmung von Keller-, Garagen- und Hallendecken verwenden wir nicht brennbare MW Kellerdeckendämmplatten mit beidseitiger Haftbeschichtung, wenn die Optik eine untergeordnete Rolle spielt, z. B. bei Nutzung als Lagerraum. Diese Platten werden vollflächig verklebt, und bei Bedarf zusätzlich verdübelt.
Für intensiv genutzte Kellerräume biete sich eine Dämmung mit den optisch ansprechenderen Heratekta Holzwolle-Mehrschichtplatten an. Ihr Polystyrol-Kern sorgt für sehr gute Dämmwerte. Ihre Holzwolle-Deckschicht verleiht Räumen einen besonderen Look mit natürlichen Oberflächen und einer lebendigen Holzwolle-Struktur.
Tiefgaragendeckendämmung
Sind Tiefgaragen überbaut, ist ebenfalls eine solide Dämmmaßnahme erforderlich, damit die darüberliegenden beheizten Räume nicht nachhaltig auskühlen und so hohe Heizkosten verursachen.
Bei der Dämmung von Tiefgaragen gelten allerdings erhöhte Anforderungen an den Brandschutz. Aber auch der Schallschutz spielt eine wesentliche Rolle, damit die Wohnräume nicht durch Fahrgeräusche aus der Tiefgarage beeinträchtigt werden. Tiefgaragen und Parkdecks benötigen eine qualitativ hochwertige Deckendämmung. Hier ist die Auswahl des Materials besonders wichtig.
Wie eine Tiefgerage gedämmt werden muß, gibt das Baurecht vor. Baurecht ist Länderrecht, also muss man hier die Vorschriften der jeweiligen Bundesländer heranziehen.